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   AG Aachen, 06.03.2009 - 116 C 340/08   

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https://dejure.org/2009,28133
AG Aachen, 06.03.2009 - 116 C 340/08 (https://dejure.org/2009,28133)
AG Aachen, Entscheidung vom 06.03.2009 - 116 C 340/08 (https://dejure.org/2009,28133)
AG Aachen, Entscheidung vom 06. März 2009 - 116 C 340/08 (https://dejure.org/2009,28133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall in Höhe der auf dem freien Markt zugänglichen Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • captain-huk.de

    Fiktive Schadensabrechnung - Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Aachen, 06.03.2009 - 116 C 340/08
    Nach einem Unfall ist der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens (vgl. BGH NJW 2003, 2085).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Aachen, 06.03.2009 - 116 C 340/08
    Im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat der Geschädigte daher Anspruch auf Ersatz der Kosten, die für die vollständige, vollwertige und fachgerechte Reparatur in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallen würden, und zwar unabhängig davon, ob voll-, minderwertig oder überhaupt nicht repariert wird (vgl. BGH NJW 2003, 2086).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus AG Aachen, 06.03.2009 - 116 C 340/08
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob sich der Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen hält, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen; es ist mithin Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussnahmemöglichkeiten sowie auf möglicherweise gerade für ihn bestehende Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 1992, 305).
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